Was sind Listenhunde?

FREITAG, 28.06.2019 Markus Wegertseder

In Deutschland neigen wir dazu, die Dinge mit besonderer Gründlichkeit und immer mit 110 Prozent zu regeln. Ein solcher Fall sind nicht nur Bebauungspläne, die Dir sogar die Farbe Deiner Dachziegel vorschreiben. Dazu gehört auch die Thematik der Listenhunde, oder wie die Medien sie auch gerne nennen: „Kampfhunde“.

Immerhin stellt die „Liste“ Fellnasen per Gesetz unabhängig von ihrem Wesen unter den Generalverdacht, gefährlich zu sein. Was aber genau ist ein Listenhund überhaupt? Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland? Und welche Auflagen musst Du als „Kampfhundehalter“ erfüllen?

Was ist ein Listenhund?

Bei einem Listenhund handelt es sich vereinfacht gesagt um eine Hunderasse, die aufgrund spezieller Eigenschaften als potenziell gefährlich eingestuft wird. Ursprung der Thematik war ein dramatisches Ereignis im Jahr 2000. Damals hatten zwei „Kampfhunde“ einen sechsjährigen Jungen in einem Hamburger Park beim Fußballspielen zu Tode gebissen.

Daraufhin erließen die meisten Bundesländer Hals über Kopf Hundeverordnungen mit sogenannten Rasselisten. Listen, auf denen sich alle Hunde wiederfinden, die nach der Ansicht der Verantwortlichen als gefährlich oder potenziell gefährlich gelten.

Auf der Suche nach einer griffigeren Bezeichnung machte man in den Medien aus den „gefährlichen Hunden“ reißerisch schließlich „Kampfhunde“. Zu den Listenhunden zählen vor allem Rassen und Kreuzungen mit besonderen Eigenschaften wie einer erhöhten Beißkraft oder einer geringeren Reizschwelle. Ein Listenhund ist also ein Hund, der das Potenzial hat, gefährlich zu sein.

Andere Länder, andere Sitten

Welche Hunderassen auf „der Liste“ erscheinen, unterscheidet sich ebenso von Bundesland zu Bundesland wie die damit verbundenen Regelungen zur Haltung. Zusätzlich unterscheiden unsere Bundesländer auch noch in Kategorien. In Kategorie 1 fallen Hunde, die „definitiv gefährlich“ sind. In Kategorie 2 dagegen Hunde, bei denen eine (widerlegbare) Gefährlichkeit vermutet wird.

Andere Bundesländer verzichten auf diese Zweiteilung der Liste und führen alle Rassen ohne Kategorisierung auf. Interessant ist, dass Thüringen seine Rasseliste Anfang 2018 abgeschafft hat. Ebenso wie Schleswig-Holstein zum 01.01.2016. In Niedersachsen hat man sich sogar nicht einmal die Mühe gemacht, überhaupt eine Rasseliste einzuführen. Die folgende Tabelle gibt Dir einen Überblick, welche Rasse in welchem Bundesland als Listenhund gilt:

Welche Einschränkungen gelten für Listenhunde?

Was gibt es schon Putzigeres, als den verspielten Blick eines verschmusten Mastiffs oder Dobermanns? Wenn Du Dir Dein Zuhause mit einer solchen Fellnase teilen möchtest, ist das hierzulande nur mit Einschränkungen möglich. Diese Einschränkungen hängen vom Bundesland ab, in dem Du lebst. In der Regel ist für die Haltung von Hunden der Kategorie 2 ein Wesenstest erforderlich, der bestanden werden muss. Für Hunde der Kategorie 1 besteht eine Erlaubnispflicht. Dazu musst Du ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines solchen Listenhundes nachweisen.

Die Erlaubnis zur Haltung beantragst Du am besten schon vor dem Haltungsbeginn. In Bundesländern wie Brandenburg gelten besonders strenge Regelungen. Hier darfst Du selbst Hunde der Kategorie 2 nur mit ausdrücklicher Erlaubnis halten. Für Hunde der Kategorie 1 gilt hier gar ein Haltungs- und Zuchtverbot. Geh am besten auf Nummer sicher und kontaktiere das zuständige Landratsamt bzw. das Bürgerbüro, bevor Du Dir einen Listenhund zulegst. Wichtig ist das auch im Hinblick auf zusätzliche Regelungen wie die Leinen- und Maulkorbpflicht. Beides kann sogar von Ort zu Ort variieren.

Diese Auflagen musst Du als Halter eines Listenhundes erfüllen

Leider gibt es in Deutschland kein einheitliches Gesetz zur Haltung von Listenhunden. Dementsprechend können auch die Auflagen, die man Dir macht, sehr unterschiedlich sein. Ein sehr guter Anlaufpunkt für spezifische Informationen in Deiner Wohnregion ist das örtliche Tierheim. Allgemein sind jedoch folgende Auflagen üblich:

  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Bestandener Wesenstest Deines Hundes
  • Sachkundenachweis des Halters
  • Pflicht zur Kastration
  • Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit
  • Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
  • Deutlich höhere Hundesteuer

Manche Gemeinden machen es Dir sogar zur Auflage, dass Du bestimmte öffentliche Orte oder Feste nicht mit Deinem Hund besuchen darfst. In puncto Versicherungspflicht ist Deutschland im Übrigen ebenso ein Flickenteppich wie in Sachen Listenhunde. Das gilt sowohl für potenziell gefährliche Hunde als auch für „völlig harmlose“ Fellnasen. In unserem Artikel „Hundehaftpflicht – Welche Vorschriften gelten in den einzelnen Bundesländern?“ beschäftigen wir uns mit genau dieser Thematik.

Der Irrsinn mit den Listenhunden

Hundefreunde stoßen sich immer wieder an genau dieser Thematik. Denn die „Liste“ stellt Hunde unabhängig von ihrem tatsächlichen Wesen unter Generalverdacht. Du kannst also den verschmustesten und kinderliebsten Pitbull Terrier haben: Es ist und bleibt ein „Kampfhund“. Ein wirklich aggressiver Golden Retriever dagegen gilt als „nicht gefährlich“. Jedenfalls solange er niemanden gebissen hat.

Das wäre ungefähr so, als würde man eine Liste mit „Kampfautos“ führen, die potenziell gefährlich sind, ohne dabei den Fahrer zu begutachten. Das Ergebnis: Porsche und Ferrari = böse Listenautos – aufgemotzter Golf mit Bleifuß-Führerscheinneuling am Steuer = ganz normaler Mittelklassewagen. Ganz nebenbei: In anderen Bereichen unserer Gesellschaft würde man es Rassismus nennen.

„Rasselisten sind Unsinn“

Die Kritik an der Rasseliste teilen aber auch zahlreiche Experten. In einem Interview mit der „Allgemeinen Zeitung“ betont Barbara Schöning, die Vorsitzende der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie: „Das Ende der Leine gibt den Ausschlag.“ Sie hält die Rasseliste für Unsinn, zumal diese das Ziel, das vorhandene Risikopotenzial zu verringern, nicht erfüllt.

Der Besitzer gebe den Ausschlag für das letztendliche Verhalten eines Hundes, weshalb sie einen Sachkundenachweis für die Hundehaltung als sinnvoller betrachtet, als die Stigmatisierung von bestimmten Hunderassen. Immerhin liegen auch Schäferhunde in Sachen Bissattacken weit vorne. Und diese stehen, wie Du weißt, auf keiner Rasseliste. Das Problem scheint also eher ein „gefährlicher Hundehalter“ zu sein. Das zumindest deuten bereits einige Studien aus dem angloamerikanischen Raum an.

Fazit – Handle verantwortungsvoll

Ganz gleich, was Tierfreunde und Experten von der Praxis der Listenhunde halten: wir alle müssen uns mit dem geltenden Recht abfinden. Insgesamt sollte die Anschaffung eines Listenhundes daher wohlüberlegt sein. Immerhin ist die gewissenhafte Erziehung deutlich zeitaufwendiger und die Haltung kostenintensiver.

Du brauchst jede Menge Geduld und musst damit umgehen können, dass andere Menschen Angst vor Deiner Fellnase haben, selbst wenn sie keiner Fliege etwas zuleide tun würde. Denke langfristig, denn bei einem Umzug in ein anderes Bundesland kannst Du Deinen Hund unter Umständen nicht mitnehmen. Und für Listenhunde einen neuen Besitzer zu finden gestaltet sich oft schwierig.

Gerade in Bundesländern mit Leinen- und Maulkorbzwang solltest Du zudem über ein sicher eingezäuntes Grundstück verfügen, sodass Dein Hund sich ohne Einschränkung frei bewegen kann. Alles andere fällt nicht gerade in die Kategorie artgerechte Haltung. Sofern Du alle Voraussetzungen erfüllst, Dir die Anschaffung gut überlegt hast und Du ein besonnenes Gemüt hast, steht der Haltung eines Listenhundes aber nichts im Wege.