Die Ausbildung eines Hundes zum Polizeihund ist ab einem Alter von 12 Monaten möglich und dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monate. Unter 100 Hunden findet sich bei der Eingangsprüfung maximal einer, der für den Polizeidienst tauglich ist. Vor allem auf Mut kommt es an. Der Hundeführer muss sich auf seinen Hund genau wie auf einen menschlichen Kollegen verlassen können.

Voraussetzungen und Kriterien

Nicht jeder Hund kann ein Polizeihund werden. Die Voraussetzungen und Kriterien für den Ankauf eines Diensthundes sind u.a. :

  • Alter zwischen 12 bis 36 Monaten
  • Gesundheit
  • Arbeitsmotivation
  • Umwelt- und Selbstsicherheit
  • Eignung als Spezialhund

Als Polizeidiensthunde sind in Deutschland folgende Rassen zugelassen: 

  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund
  • Bouvier des Flandres
  • Deutscher Boxer
  • Dobermann
  • Hovawart
  • Rottweiler
  • Riesenschnauzer
  • Airedale-Terrier

Generell jedoch sind hier die Deutschen Schäferhunde am weitesten verbreitet.


Die Ausbilung

Die Ausbildung von Diensthunden steht auf drei Pfeilern: Nasenarbeit, Gehorsamsübungen und Schutzdienst.

Nasenarbeit:
Der Diensthund lernt, mit seiner feinen Nase nach Gegenständen zu suchen, die ein Mensch zuvor angefasst hat oder mit denen der Mensch in Berührung gekommen ist. Weitere Lernübungen sind zum Beispiel das Stöbern und Anzeigen von Gegenständen.

Gehorsamsübungen:

Ein guter Gehorsam ist die Basis für ein gutes Miteinander zwischen Hund und Hundeführer und unverzichtbar für die späteren Einsätze. Dies führt dazu, dass die geforderten Übungen fehlerfrei ausgeführt werden.

Schutzdienst:
Beim Schutzdienst lernen die Hunde in der Ausbildung, den sich bewegenden Schutzärmel zu erbeuten. Sie werden weniger über Druck und vielmehr über Motivation und Spiel ausgebildet.
Der zukünftige Diensthund wird zunächst so trainiert, dass er den Schutzärmel als Beute ansieht und über sein Beuteverhalten ausgebildet werden kann. Dabei ist es schwer, dem Hund in dieser Situation Gehorsam zu vermitteln, da der Beutetrieb dem Hund angeboren ist. Der Hund lernt nicht, einen Menschen zu beißen, er erbeutet vielmehr den Schutzärmel.
Diese Abwehr von Personen dient dem Schutz des Hundeführers und anderer gefährdeter Personen.


Die Motivation für den Hund
Das vom Menschen gewünschte Verhalten muss sich für den Hund lohnen! Als Motivationsobjekt kann alles verwendet werden, was vom Hund als angenehm empfunden wird.

  • streicheln
  • lobende Worte
  • Leckerli
  • Spielzeug

Bis ein Kommando vom Hund als sicher erlernt gilt, bedarf es ca. 5000 Wiederholungen.

Die Ausbildung erfolgt zunächst als Schutzhund. Weitere Spezialisierungen sind möglich, wie zum Beispiel als:

  • Rauschgiftspürhund
  • Sprengstoffspürhund
  • Leichen- und Blutspürhund
  • Brandmittelspürhund
  • Bargeldspürhund

Die Rente

Mit frühestens 6 Jahren kann ein Diensthund in „Rente” gehen. Dieses Alter ist abhängig von der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Hundes.
Ihre Rente verbringen die Hunde meist bei dem Diensthundeführer zu Hause, da sie dort bereits neben der Unterkunft am Welpenplatz während des Dienstes, ein weiteres Zuhause haben.